AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pragma Engineering GmbH

  1. Geltungsbereich
    1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, welche mit der Pragma Engineering GmbH geschlossen werden.
       
  2. Vertragsgegenstand
    1. Basis unseres Angebotes bildet die Aufgabenstellung des Auftraggebers. Gegenstand von Verträgen mit der Pragma Engineering GmbH sind in der Regel die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Engineering, insbesondere Produktentwicklung, Prototypenbau, Design, Beschaffung und Beratung sowie Handel mit damit zusammenhängenden Produkten.
       
  3. Angebote/ Nebenabreden
    1. Unsere Angebote sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, drei Monate gültig.
    2. Enthält ein Auftrag Änderungen gegenüber unserem Angebot, bedarf dies einer vorherigen Absprache.
    3. Ein Vertrag wird mit unserer Auftragsbestätigung rechtswirksam. Enthält eine unserer Auftragsbestätigungen Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese vom Auftraggeber als genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
    4. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
       
  4. Auftragserteilung
    1. Leistungsgegenstand, Leistungsumfang sowie Leistungszeit werden vor Beginn der Durchführung eines Auftrages zwischen der Pragma Engineering GmbH und dem Auftraggeber schriftlich festgelegt.
    2. Die Pragma Engineering GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung andere entsprechend qualifizierte Dritte zur Unterstützung heranzuziehen und an diese im Namen und auf Rechnung der Pragma Engineering GmbH Aufträge zu erteilen. Ein solcher Dritter wird nur in die zu lösenden Detailprobleme eingeweiht und unterliegt grundsätzlich der Geheimhaltung, wie in diesen AGB beschrieben.
       
  5. Auftragsdurchführung
    1. Der Auftraggeber gibt die zur Ausführung der Aufträge erforderlichen technischen, betriebsspezifischen und sonstigen Angaben und Richtlinien vor.
       
  6. Preise
    1. Die Preise können als verbindlicher Festpreis, Richtpreis oder nach aktuellem Stundensatz vereinbart werden. Sie gelten grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    2. Die Abrechnung für Aufträge erfolgt grundsätzlich nach Leistungsfortschritt in monatlichen Teilbeträgen oder, wenn vereinbart, nach Beendigung der Arbeiten / Projektphasen entsprechend dem Auftrag. Sollte sich während der Bearbeitung die Notwendigkeit ergeben, im gegenseitigen Einverständnis die ursprüngliche Aufgabenstellung zu erweitern, so ist die Pragma Engineering GmbH berechtigt, die Mehraufwände entsprechend dem aktuellen Stundensatz oder zu einem hierfür vereinbarten Festpreis zusätzlich zu berechnen.
    3. Eventuell anfallende Reise- und Versandkosten werden separat abgerechnet.
       
  7. Geheimhaltung
    a) dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder
    b) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der Empfänger zu vertreten hat oder
    c) dem Empfänger oder einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden.
    d) vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder
    e) von dem überlassenden Auftraggeber einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt
    f) bzw. zur Verfügung gestellt worden sind oder
    g) aufgrund rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind.
    h) von dem überlassenden Auftraggeber zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.
    1. Die Pragma Engineering GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen, soweit diese nichtDie Pragma Engineering GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen, soweit diese nicht
  8. Gewährleistung / Haftung
    1. Der Auftraggeber der Pragma Engineering GmbH ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Kommt er gegenüber der Pragma Engineering GmbH seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme zwei Kalenderwochen nach Leistungserbringung als erfolgt.
    2. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Pragma Engineering GmbH angezeigt werden.
    3. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlug die Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner nur die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine Wandelung ist ausgeschlossen.
    4. Die Pragma Engineering GmbH haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.
    5. Die Pragma Engineering GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
    6. Im Falle einer Inanspruchnahme kann die Pragma Engineering GmbH verlangen, dass ihr die Beseitigung des Schadens übertragen wird.
    7. Eigenmächtige Änderungen und Festlegungen hinsichtlich der Konstruktion, Berechnung oder Ausführung durch den Auftraggeber hat er selbst zu verantworten.
       
  9. Mitwirkung
    1. Der Auftraggeber der Pragma Engineering GmbH gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für die Pragma Engineering GmbH kostenlos erbracht werden. Insbesondere soll er anstehende Fragen unverzüglich beantworten und erforderliche Genehmigungen schnellstmöglich herbeiführen. Ist dies nicht möglich, so verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Die Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils gültigen Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
    2. Der Auftraggeber der Pragma Engineering GmbH trägt jeglichen Mehraufwand, der infolge durch ihn zu vertretender, verspäteter, unrichtiger oder fehlender Angaben oder Mitwirkungshandlungen entsteht. Die Pragma Engineering GmbH ist auch bei vereinbarten Fest- oder Richtpreisen berechtigt, derartigen Mehraufwand entsprechend dem aktuellen Stundensatz zusätzlich abzurechnen.
       
  10. Vorzeitige Beendigung eines Projektes
    1. Die Beendigung eines laufenden Projektes ist nur aus wichtigem Grund möglich. Wird aus einem Grund beendet, den die Pragma Engineering GmbH zu vertreten hat, so steht der Pragma Engineering GmbH ein Honorar für die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen zu. In allen anderen Fällen behält die Pragma Engineering GmbH den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen.
       
  11. Zahlungsbedingungen
    1. Die Rechnungen sind, soweit nicht anders definiert, innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt, ohne Abzug, zu begleichen.
    2. Beanstandungen von Rechnungen der Pragma Engineering GmbH sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 12 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich begründet der Pragma Engineering GmbH mitzuteilen.
    3. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele ist die Pragma Engineering GmbH berechtigt, die Arbeiten am jeweiligen Projekt einzustellen.
       
  12. Eigentumsvorbehalt
    1. Der Leistungsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum der Pragma Engineering GmbH. Sofern nicht anders vereinbart, behält sich Pragma Engineering GmbH vor, von ihr entwickelte Produkte für Marketingzwecke zu verwenden.
       
  13. Patentrecht
    1. Die Pragma Engineering GmbH beansprucht für die im Rahmen einer Auftragsentwicklung entstandenen Ergebnisse keine Eigentumsrechte in patentrechtlicher Sicht. Unabhängig davon ist die Nennung als Erfinder oder Miterfinder für den Fall einer Patentanmeldung durch den Auftraggeber vorzunehmen, wenn unsere Mitarbeit eine erfinderische Höhe aufgewiesen hat. Dasselbe gilt für Dritte entsprechend 4.2., die zur Auftragserfüllung herangezogen werden.
    2. Die Pragma Engineering GmbH führt nur nach ausdrücklicher Beauftragung Patentrecherchen zu der betreffenden Entwicklungsarbeit durch. Der Umfang wird dabei genau definiert. Eine Gewährleistung für die Schutzrechtsfreiheit der Entwicklung wird grundsätzlich nicht übernommen.
       
  14. Übergabe von Dokumenten
    1. .Im Rahmen eines Auftrages ist die Übergabe von Zeichnungen, Stücklisten und Berichten in Papierform und auf elektronischen Datenträgern vorgesehen.
    2. Sollte die Pragma Engineering GmbH Dateien von Dritten erhalten haben, können diese nur weitergegeben werden, wenn von diesen ein Einverständnis vorliegt.
    3. Software (käuflich erworben oder unabhängig vom betreffenden Auftrag selbst erstellt), die Eigentum der Pragma Engineering GmbH ist und zur Auftragsbearbeitung verwendet wurde, ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs.
       
  15. Schlussbestimmungen
    1. Falls Bestimmungen der auf den Grundlagen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge unwirksam oder undurchführbar sind, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck im gesetzlich erlaubten Sinne am nächsten kommt. Diese Regelung gilt auch, soweit die vorstehenden vertraglichen Regelungen eine Lücke enthalten.
    2. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
    3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ausschliesslich der Sitz der Pragma Engineering GmbH in Zürich.

Zürich, 1.1.2018